Last Call
Juni 2021Diese Fristen enden am 30.06.2021!
Mit 30. Juni 2021 endet die Covid- bedingte gesetzliche Abgabenstundung.
Mit dem heutigen Beitrag dürfen wir Sie an das Auslaufen ausgewählter Förderfristen erinnern und gleichzeitig auf den ggf. dringenden Handlungsbedarf bei der Investitionsprämie hinweisen:
Gleich vorweg, bitte ob der eigenartigen Texte zu Beginn nicht erschrecken, aber diese Zeilen sind es wert sie im Original zu zeigen. Zum einen, weil dem Steuergesetzesbeschluss ein spontaner Abänderungsantrag zugrunde liegt, der dem Parlamentspräsidenten Sobotka am letzten Donnerstag um 15:51 Uhr, quasi in letzter Minute, übergeben und zum anderen, weil diese Begünstigung in Übergangsregelungen sagenhaft gut versteckt wurde:
Auch wir sind stets bemüht in unseren Kernkompetenzen unseren Partnern erstklassigen Service und Mehrwert zu bieten. Wir erweitern unser Leistungsspektrum, um auch im Wandel der Zeit die Kundenwünsche zu erkennen und mit neuen Dienstleistungen zu erfüllen. Unser Prozessmanagementteam aus fachkundigen Mitarbeitern der Tourismusbranche kreiert Ihre Erfolgsgeschichte!
Die österreichische Bundesregierung am Wochenende einen neuen „Lockdown light“ verfügt - insbesondere Hotellerie und Gastgewerbe sind davon massiv betroffen und müssen ihren Betrieb im November weitgehend einstellen. Indirekt sind dadurch natürlich auch viele andere Branchen betroffen.
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert.
Letzte Woche wurden mit dem Entwurf eines Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 und eines Investitionsprämiengesetzes die Weichen in Richtung eines ersten Konjunkturpaketes gestellt. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir informieren gerne heute über die wichtigsten Eckpunkte:
Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt werden. Lesen Sie dazu die brandaktuellen Hinweise (aus Info des BMF, Stand 24.6.2020) und eine weitere Neuerung zum Reparaturbonus.
Der sperrige Ausdruck Corona-Familienhärteausgleich ist Inhalt und Programm gleichzeitig: Eine Familie bezieht für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe und ein Elternteil ist coronabedingt in finanzielle Not geraten – dann kann eine Sonderförderung aus dem Familienbeihilfentopf beantragt werden.