
Der sperrige Ausdruck Corona-Familienhärteausgleich ist Inhalt und Programm gleichzeitig: Eine Familie bezieht für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe und ein Elternteil ist coronabedingt in finanzielle Not geraten – dann kann eine Sonderförderung aus dem Familienbeihilfentopf beantragt werden.
Was sind die Voraussetzungen?
Eine Familie mit Hauptwohnsitz in Österreich UND hat zum Stichtag 28.2.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen UND mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil
- der am 28.2.2020 unselbständig erwerbstätig war, hat coronabedingt den Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet ODER
- ist als selbständig Erwerbstätige/r coronabedingt in finanzielle Notlage geraten und ist aus dem Härtefallfonds der WKÖ förderfähig.
Das Familieneinkommen darf dazu höchstens betragen (Staffelung nach Haushaltsgröße):
Eltern | Kinder | Einkommen |
---|---|---|
Einelternhaushalt | 1 Kind | 1.600 € |
Einelternhaushalt | 2 Kinder | 2.000 € |
Einelternhaushalt | mehr Kinder | 2.800 € |
Paar | 1 Kind | 2.400 € |
Paar | 2 Kinder | 2.800 € |
Paar | mehr Kinder | 3.600 € |
Als Familien sind Eltern (Großeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern zu verstehen, für die ihnen Familienbeihilfe gewährt wird und die (mit Ausnahme von Ausbildungs- beziehungsweise Pflegeerfordernissen) im gemeinsamen Haushalt leben.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung infolge der Corona-Krise, höchstens jedoch für drei Monate, gewährt und wird über einen „Familienfaktor“ errechnet. Dabei gilt der Faktor 1 für den/die Antragstellerin, Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil, 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren, Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren und schließlich Faktor 0,8 für alle Kinder über 15. Dieser „Familienfaktor“ wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat:
Wer | Zuwendung |
---|---|
Antragsteller/in | 300 € |
Zweiter Elternteil | 180 € |
Jedes kind unter 10 Jahre | 120 € |
Jedes kind zwischen 10 und 15 Jahren | 180 € |
Jedes Kind über 15 Jahre | 240 € |
Wie komme ich zum Geld?
Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (HIER herunterladen)
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Überweisungskonto
- Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder eine Kopie der Sozialpartnervereinbarung (bzw. Beleg über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts/ Bestätigung des Dienstgebers über die Kurzarbeit/ Kurzarbeitsvereinbarung mit dem Dienstgeber)
- Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung (Förderzusage)
- allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)
Bei Fragen dazu oder wenn Sie Unterstützung brauchen, stehen wir gerne zur Verfügung!