
Die österreichische Bundesregierung am Wochenende einen neuen „Lockdown light“ verfügt - insbesondere Hotellerie und Gastgewerbe sind davon massiv betroffen und müssen ihren Betrieb im November weitgehend einstellen. Indirekt sind dadurch natürlich auch viele andere Branchen betroffen.
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Härten hat die Bundesregierung ein neues Unterstützungspaket für betroffene Betriebe angekündigt. Details befinden sich aktuell in Ausarbeitung, wir dürfen Sie nachfolgend aber bereits über die bisher verlautbarten Eckpunkte informieren:
1. Kurzarbeit - Neuerungen für Lockdown-Betriebe
- Die Kurzarbeit wird für Lockdown-Branchen gegenüber Kurzarbeitsphase 3 abermals modifiziert. Die Mindestarbeitszeit wird wieder auf 10 % herabgesetzt, wobei es zB möglich ist, dass der Mitarbeiter im November gar nicht arbeitet und dann im Dezember 20 %.
- Eine rückwirkende Beantragung soll bis 20.11. möglich sein. Die wirtschaftliche Begründung soll für Lockdown-Betriebe sowie Betriebe, die Kurzarbeit nur für November beantragen, entfallen.
- Mitarbeiter erhalten wie bisher zwischen 80 und 90 % ihres bisherigen Nettoentgeltes.
- Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie sollen zusätzlich eine Trinkgeldpauschale iHv 100 € erhalten, die dem Unternehmer vom AMS vergütet wird.
2. Ausdehnung des Fixkostenzuschusses auf max. 9 Monate
- Die zweite Phase des Fixkostenzuschusses wird aktuell noch mit der EU-Kommission verhandelt.
- Neu in Phase 2 (lt. Entwurf): Umsatzrückgang = prozentueller Fixkostenzuschuss, dh zB bei Umsatzrückgang von 95 % werden 95 % der Fixkosten ersetzt.
- Ebenfalls neu in Phase 2 (lt. Entwurf): Auch die Abschreibung ist Teil der geförderten Fixkosten.
- Weitere Details sind noch offen bzw in Diskussion.
3. Pauschaler Umsatzersatz
- Für von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hinsichtlich ihres Umsatzes schwer betroffene Unternehmen hat die Bundesregierung am Wochenende für November einen pauschalen Umsatzersatz iHv 80 % des Vorjahresumsatzes im November angekündigt. Welche Branchen genau davon profitieren, wird mittels gerade in Ausarbeitung befindlicher Richtlinie geregelt.
- Laut ersten Informationen sollen dabei die Daten der letztjährigen UVA im November automatisch herangezogen werden. Der Antrag ist bis 15.12.2020 über FinanzOnline zu stellen. Die Auszahlung soll nach einer Anlaufphase innerhalb einer Woche erfolgen.
- Genaue Details sind aktuell noch in Ausarbeitung. Es ist davon auszugehen, dass Kurzarbeitsunterstützung und Fixkostenzuschuss in Abzug gebracht werden müssen bzw der Antrag auf pauschalen Umsatzersatz für den gleichen Zeitraum den Anspruch auf Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss ausschließt. Eine wesentliche Bedingung soll die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenbestandes sein.
4. Härtefallfonds
- Bereits im Oktober wurde der Härtefall-Fonds zeitlich ausgedehnt. Unternehmer können nun für bis zu 12 Monate den Härtefall-Fonds in Anspruch nehmen.
Sobald neue Details bekannt werden, informieren wir Sie natürlich wie gewohnt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team von Stauder Schuchter Kempf